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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HillRocket Agentur

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§ 1. Allgemeines | Geltungsbereich

§ 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung werden Bestandteil sämtlicher Verträge über Agenturleistungen („Projektverträge“) zwischen HillRocket ist eine Marke von Grillgold e.U., Inhaber Martin Tschuchnigg, Gasselsdorf 93/1, 8543 Sankt Martin im Sulmtal („HillRocket“) und ihren Vertragspartnerinnen („Kund*innen“).

§ 1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen HillRocket und den Kund*innen, ohne dass HillRocket im Einzelfall darauf hinweisen müsste.

§ 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund*innen werden nur Vertragsbestandteil, soweit HillRocket ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 1.4 Wenn in diesen AGB der Begriff „schriftlich“ verwendet wird, ist hierfür der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente oder von einfachen E-Mails ausreichend, es sei denn, diese AGB verlangen eine strengere Form.

§ 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen der Kund*innen, die nach Vertragsschluss gegenüber HillRocket abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform im Sinne von § 883 ABGB (einfache E-Mail ausreichend), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 1.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Leistungen von HillRocket unter einem Projektvertrag Dienstleistungen im Sinne von §§ 1151 ff. ABGB.

§ 1.7 Die Angebote und Leistungen von HillRocket richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB und an Kaufleute im Sinne des HGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

§ 2.1 Die Angebote von HillRocket sind freibleibend und unverbindlich.

§ 2.2 Ein Projektvertrag kommt zustande, wenn Kund*innen ein von HillRocket schriftlich oder per E-Mail versendetes und als solches bezeichnetes Angebot unterschreiben („Angebotsbestätigung“).

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§ 3 Leistungen

§ 3.1 HillRocket erbringt Dienstleistungen im Bereich des Amazon-Marketings, einschließlich Optimierung von Produktseiten, Verwaltung von Werbekampagnen und Beratung zur Verkaufsstrategie.

§ 3.2 HillRocket schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Verkaufszahlen oder Umsatzsteigerungen.

§ 3.3 HillRocket ist berechtigt, den Leistungsumfang nach eigenem Ermessen zu ändern oder anzupassen, soweit dies dem technischen Fortschritt dient oder notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern.

§ 3.4 HillRocket ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

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§ 4 Leistungen der Kund*innen | Mitwirkungspflichten

§ 4.1 Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch HillRocket ist die rechtzeitige Mitwirkung der Kundinnen von wesentlicher Bedeutung. Die Kundinnen werden HillRocket insbesondere unentgeltlich sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen (z. B. Produktinformationen, Zugangsdaten) und Unterstützungen rechtzeitig und vollumfänglich zur Verfügung stellen.

§ 4.2 Die Kund*innen sind verpflichtet, die für die Abwicklung von Projektverträgen erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, gegenüber HillRocket schriftlich (einfache E-Mail ausreichend) so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf von HillRocket und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden.

§ 4.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch HillRocket, bleibt der Vergütungsanspruch von HillRocket unberührt.

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§ 5 Verhalten und Rücksichtnahme

§ 5.1 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber HillRocket zu gewährleisten. HillRocket behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über HillRocket und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 5.2 Der Kunde ist bei Teilnahme an Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang zu gewährleisten und den Anweisungen von HillRocket unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung ist HillRocket berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch von HillRocket bleibt in diesen Fällen unberührt.

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§ 6 Auftragsvergabe an Dritte

§ 6.1 HillRocket und die Kundinnen sind gegenüber Dritten grundsätzlich nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der jeweils anderen Partei berechtigt. Sofern HillRocket im Einzelfall von den Kundinnen bevollmächtigt wird (auch mündlich), ist HillRocket insoweit zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Kund*innen berechtigt.

§ 6.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt in der Regel (a) durch die Kundinnen im Namen und auf Rechnung der Kundinnen, oder (b) durch HillRocket im Namen und auf Rechnung von HillRocket.

§ 6.3 Abweichend von § 6.2 kann die Beauftragung Dritter im Einzelfall nach schriftlicher Vereinbarung zwischen HillRocket und den Kundinnen (einfache E-Mail ausreichend) entweder (a) durch die Kundinnen im Namen und auf Rechnung der Kund*innen oder (b) durch HillRocket im Namen und auf Rechnung von HillRocket erfolgen.

§ 6.4 Unabhängig von der Art und Weise der Beauftragung Dritter erfolgt die Kommunikation mit den beauftragten Dritten und die Erteilung von Weisungen an Dritte in der Regel durch HillRocket.

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§ 7 Vergütung | Kostenerstattung

§ 7.1 Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält HillRocket eine Vergütung nach Maßgabe der im jeweiligen Projektvertrag vereinbarten Vergütungssätze.

§ 7.2 HillRocket ist berechtigt, von den Kund*innen angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beauftragung Dritter durch HillRocket im eigenen Namen gemäß § 6.2.

§ 7.3 Die Kund*innen sind verpflichtet, HillRocket sämtliche Kosten für Aufträge zu erstatten, die gemäß § 6.2 von HillRocket in eigenem Namen an Dritte erteilt werden.

§ 7.4 Die Kundinnen werden HillRocket Kosten und Spesen für etwaige Reisen in angemessenem Umfang ersetzen, soweit solche Kosten für die Erbringung von Leistungen von HillRocket erforderlich sind und soweit die betreffenden Kosten zuvor zwischen HillRocket und den Kundinnen abgestimmt worden sind.

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§ 8 Zahlungsbedingungen

§ 8.1 Sämtliche gemäß einem Projektvertrag an HillRocket zu zahlende Beträge sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 8.2 HillRocket stellt den Kund*innen die vereinbarten Leistungen vorab in Rechnung.

§ 8.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge von den Kundinnen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommen die Kundinnen auch ohne Mahnung in Verzug und schulden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

§ 8.4 HillRocket behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

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§ 9 Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen | Rechte Dritter

§ 9.1 HillRocket haftet insbesondere nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit von Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen.

§ 9.2 Die Kundinnen versichern, dass sämtliche an HillRocket für die Durchführung eines Projektvertrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte, Informationen sowie Domains, frei von Schutzrechten Dritter sind und dass die Kundinnen und HillRocket berechtigt sind, die betreffenden Inhalte und Medien für die Durchführung von Projektverträgen zu verwenden.

§ 9.3 Die Kund*innen verpflichten sich, HillRocket von sämtlichen Ansprüchen, die von Dritten gegenüber HillRocket im Zusammenhang mit der Durchführung eines Projektvertrages wegen der behaupteten Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen sowie HillRocket aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte entstehende Schäden (insbesondere Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen.

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§ 10 Geheimhaltungspflicht

§ 10.1 HillRocket und die Kund*innen werden alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim halten und nur für die Zwecke der Zusammenarbeit verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

§ 10.2 HillRocket ist berechtigt, vertrauliche Informationen der Kundinnen an zu beauftragende oder beauftragte Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen Pflichten notwendig ist. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kundinnen (einfache E-Mail ausreichend).

§ 10.3 Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.

§ 10.4 Die Geheimhaltungspflicht entfällt für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden der offenlegenden Partei öffentlich bekannt werden, oder (c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen.

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§ 11 Datenschutz

§ 11.1 HillRocket und die Kund*innen werden die bei der Abwicklung von Projektverträgen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und deren Einhaltung durch die von ihnen jeweils eingesetzten Personen sicherstellen.

§ 11.2 Personenbezogene Daten der Kund*innen werden von HillRocket nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, wie dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

§ 11.3 Soweit dies nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden HillRocket und die Kund*innen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

§ 11.4 Die Kund*innen haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die von HillRocket über sie gespeichert wurden.

§ 11.5 HillRocket verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten der Kund*innen zu gewährleisten.

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§ 12 Sorgfaltsmaßstab | Haftung

§ 12.1 HillRocket erfüllt ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Sinne des österreichischen Zivilrechts.

§ 12.2 HillRocket haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HillRocket nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen). Im letzteren Fall ist die Haftung von HillRocket auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 12.4 Die verschuldensabhängige Haftung von HillRocket – ausgenommen Vorsatz – ist begrenzt auf die Höhe der von den Kund*innen unter dem betreffenden Projektvertrag zu leistenden Vergütung.

§ 12.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung von HillRocket ist ausgeschlossen. § 12.2 bleibt unberührt.

§ 12.6 HillRocket haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 12.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12.8 Im Übrigen ist die Haftung von HillRocket ausgeschlossen.

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§ 13 Laufzeit und Kündigung von Projektverträgen

§ 13.1 Die Laufzeit eines Projektvertrages wird von HillRocket und den Kund*innen jeweils im Einzelfall vereinbart.

§ 13.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung im Vertrag getroffen wurde.

§ 13.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

§ 13.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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§ 14 Nutzungsrechte

§ 14.1 Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von HillRocket erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien.

§ 14.2 Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen HillRocket Inhalte für den Kunden bereitstellt, werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe der Zugänge an Dritte ist verboten.

§ 14.3 Eine Übertragung von Nutzungsrechten findet ausschließlich unter dem Vorbehalt statt, dass der Kunde die HillRocket nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

§ 14.4 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte, auch verbundene Unternehmen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 14.5 Die Weitergabe der Programminhalte von HillRocket an nicht berechtigte Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu den Mitgliederplattformen von HillRocket. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner.

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§ 15 Widerrufsrecht

§ 15.1 Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von HillRocket anderweitig eingeräumt.

§ 15.2 Verträge, die im Fernabsatz geschlossen werden, sind ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die Kund*innen als Unternehmer oder Kaufleute handeln.

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§ 16 Verjährung

§ 16.1 Andere Ansprüche der Kund*innen als Mängelansprüche, insbesondere Ansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, aus vorvertraglicher Haftung oder unerlaubter Handlung, verjähren in zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn gemäß §§ 1486 ff. ABGB.

§ 16.2 Ansprüche der Kund*innen nach § 16.1 oder § 16.2 verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

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§ 17 Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot

§ 17.1 Die Kundinnen können mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von HillRocket nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit die Forderungen der Kundinnen rechtskräftig festgestellt oder von HillRocket unbestritten oder anerkannt sind.

§ 17.2 Eine Abtretung von Ansprüchen der Kund*innen gegen HillRocket bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HillRocket. HillRocket wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern. § 1396a ABGB bleibt unberührt.

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§ 18 Schlussbestimmungen

§ 18.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 18.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. HillRocket und die Kundinnen sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Kundinnen und HillRocket nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten.

§ 18.3 Diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen HillRocket und den Kund*innen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 18.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen HillRocket und den Kund*innen und diesen AGB ist der Sitz von HillRocket welches eine Marke und Dienstleistung von Grillgold e.U. ist.

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